Qualitätsstandard nach ESRS

Der ESRS LSME definiert fünf wesentliche Kriterien für die qualitativen Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die Abbildung veranschaulicht diese fünf zentralen Kriterien des Qualitätsstandards: Relevanz, wahrheitsgetreue Darstellung, Vergleichbarkeit, Überprüfbarkeit und Verständlichkeit.  

Relevante Informationen bieten sowohl Vorhersagewerte als auch bestätigende Werte, um beispielsweise Stakeholdern sachgerechte Entscheidungen zu erleichtern. Die wahrheitsgetreue Darstellung erfordert Vollständigkeit, Neutralität, Fehlerfreiheit und Genauigkeit der analysierten Daten. Vergleichbarkeit stellt sicher, dass Informationen über Zeiträume und Unternehmen hinweg konsistent sind. Überprüfbarkeit bedeutet, dass die Informationen nachvollziehbar und für externe Gutachter verifizierbar sind. Verständlichkeit wird durch Klarheit und Prägnanz gefördert, indem unnötige Wiederholungen und komplexe Sprache vermieden werden. 

Die Qualitätsanforderungen sollen sicherstellen, dass die ermittelten Daten für Nachhaltigkeitsberichte nicht nur der Regelkonformität dienen, sondern auch eine fundierte Grundlage für Investoren, Kunden, Mitarbeitende und Aufsichtsbehörden bieten, um informierte und nachhaltigkeitsorientierte Entscheidungen zu treffen.